Allgemeine Geschäftsbedingungen

( zur Nutzung der Leistungen von Corpusana )

 

  • Nutzungsbeginn, Abschlussdatum und Vertragsbeginn

Das Mitglied ist zur Nutzung der Leistungen von Corpusana gemäß dem vereinbarten Vertrag (im vereinbarten Umfang) ab Abschlussdatum berechtigt. Vertragsbeginn ist der Monatserste des Folgemonats. Der lfd. Monat, wird anteilig berechnet.

 

  • Mitgliedsbeitrag/Bankeinzugsverfahren

Der Monatsbeitrag für jeden Mitgliedsmonat ist im Voraus zu entrichten (Mitgliedsbeitrag). Er wird zum Monatsersten fällig. Der Mitgliedsbeitrag wird per Bankeinzugsermächtigung eingezogen. Dasselbe gilt für sonstige Entgelte sowie für Zusatzleistungen, die das Mitglied in Anspruch nimmt. Rücklastschriften, werden mit einer Gebühr in Höhe von je 15,-€, belegt. Kommt das Mitglied mit zwei Mitgliedsbeiträgen in Verzug, so können sämtliche Mitgliedsbeiträge bis zum nächstmöglichen ordentlichen Kündigungstermin, maximal jedoch für 12 Monate, sofort fällig gestellt werden. Wählt das Mitglied eine andere Zahlungsart als den Bankeinzug, kann Corpusana  auf Grund der damit verbundenen höheren Verwaltungskosten, eine monatliche Aufwandspauschale von 5,- € berechnen. Veränderungen der jeweils gesetzlichen MwSt. führen ab deren Geltung zur entsprechenden Anpassung der Mitgliedsbeiträge und Beitragserhöhungen.

 

  • Laufzeitverträge

Die Mitgliedschaftsverträge werden für eine bestimmte Laufzeit (Grundlaufzeit) geschlossen. Wird ein solcher Laufzeitvertrag nicht mit einer Frist von 3 Monaten  zum Ende der vereinbarten Grundlaufzeit gekündigt, so verlängert er sich nach Ablauf dieser Grundlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann nur noch mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Mitgliedsmonats gekündigt werden.

 

  • Zehnerkarten

Zehnerkarten haben eine maximale Gültigkeitsdauer von 12 Monaten, ab Ausstellungsdatum.

Nicht- oder zu spät abgesagte Termine (mindestens 24Std, vorher) verfallen ersatzlos.

 

  • Schriftform

Soweit die Erklärung einer Partei nach diesem Vertrag schriftlich erfolgen muss, verlangt dieses Formerfordernis eine schriftliche, handschriftlich unterzeichnete Erklärung der Partei, § 127 BGB findet keine Anwendung. Jede ordentliche oder außerordentliche Kündigung bedarf der Schriftform.

 

  • Datenschutz

Corpusana erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Informationen, die sie unmittelbar vom Vertragspartner oder über die Nutzung der Einrichtung erhält. Zugang zu den gespeicherten Daten haben soweit gesetzlich zulässig, Corpusana  und mit ihm verbundene und mit der Vertragsdurchführung beauftragte Unternehmen. Eine hierüber hinausgehende Übermittlung an Dritte findet nicht statt. Das Mitglied verpflichtet sich Datenänderungen in Form von Adressänderungen, Namensänderungen etc. Corpusana mitzuteilen.

 

  • Haftung

Corpusana übernimmt keine Haftung für unsachgemäße Anwendung der Miha Bodytec Geräte, Power Plate® Geräte, LPG HUBER, TRX und Versaclimber, sowie aller anderen in den Räumen von Corpusana zur Verfügung stehenden Geräte, entgegen den Anweisungen von Corpusana. Gleiches gilt bei Training entgegen den Weisungen von Corpusana und allen Mitarbeitern von Corpusana. Vor Gebrauch der Geräte und Anwendungen von Corpusana, wird eine Anamnese durchgeführt. Wer Angeben über seine gesundheitliche Situation verschweigt oder falsche Angaben vortäuscht und somit entgegen bestehender Kontraindikatoren Trainings vornimmt, handelt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Kleidung und sonstige Gegenstände, auch Wertgegenstände, wird keine Haftung übernommen. Es steht ein Umkleideraum zur Verfügung, der jedoch nicht verschlossen ist.

 

  • Änderungen der Öffnungszeiten/Kursangebote

Corpusana behält sich vor, die Öffnungszeiten/Trainingsangebote in zumutbarer Weise zu ändern. Dies gilt insbesondere in Bezug auf kurzfristige Schließungen für Reparatur- und Wartungsarbeiten sowie an den (gesetzlichen) Feiertagen und den im Laufzeitvertrag genannten Terminen. Das Mitglied hat insoweit keinen Anspruch auf eine Reduzierung der Mitgliedsbeiträge, da dies bereits in der Preiskalkulation, zugunsten des Mitglieds, berücksichtigt ist.

 

 

  • Schlussbestimmungen

Mündliche Abreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages oder eine in Zukunft aufgenommene Bestimmung unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.